Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Leistungen der Fahrzeugaufbereitung und Fahrzeugpflege zwischen

Reimanntiker
Inhaber: Tobias Reimann
Pöttmeser Str. 166 a
86669 Königsmoos
Deutschland

– nachfolgend „Auftragnehmer“ –

und seinen Kunden – nachfolgend „Kunde“ –.

Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen gelten, wenn sie zwischen Auftragnehmer und Kunde individuell vereinbart wurden.

2. Anfrage, Angebot und Vertragsschluss

Die auf der Website dargestellten Leistungen und Preise dienen der Information und stellen kein verbindliches Vertragsangebot dar.

Über das Anfrageformular kann der Kunde unverbindlich Kontakt mit dem Auftragnehmer aufnehmen. Hierzu kann der Kunde insbesondere Fahrzeugdaten, gewünschte Leistungen, Angaben zum Fahrzeugzustand sowie aktuelle Bilder des Fahrzeugs übermitteln.

Durch das Absenden einer Anfrage kommt kein Vertrag zustande. Eine verbindliche Terminbuchung erfolgt über das Anfrageformular ebenfalls nicht.

Auf Grundlage der übermittelten Informationen und Bilder kann der Auftragnehmer eine erste Einschätzung des erforderlichen Leistungsumfangs vornehmen und dem Kunden anschließend ein individuelles Angebot unterbreiten.

Ein Vertrag kommt erst durch die Annahme des individuellen Angebots durch den Kunden oder durch eine anderweitige verbindliche Vereinbarung zwischen Kunde und Auftragnehmer zustande.

Maßgeblich für Art, Umfang und Vergütung der Leistungen ist die jeweilige individuelle Vereinbarung.

3. Preise und zusätzlicher Aufwand

Die auf der Website angegebenen Preise sind, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, Ab-Preise und dienen der Orientierung.

Der konkrete Preis richtet sich insbesondere nach Fahrzeuggröße, Fahrzeugart, Fahrzeugzustand, Verschmutzungsgrad und dem gewünschten Leistungsumfang und wird im Rahmen des individuellen Angebots beziehungsweise der individuellen Vereinbarung festgelegt.

Die anhand der vom Kunden übermittelten Informationen und Bilder vorgenommene Einschätzung kann eine Begutachtung des Fahrzeugs vor Ort nicht vollständig ersetzen.

Stellt sich bei der Fahrzeugübergabe oder während der Durchführung der Arbeiten heraus, dass der tatsächliche Fahrzeugzustand wesentlich von den übermittelten Informationen oder Bildern abweicht oder dass für die vereinbarte Leistung ein bei Vertragsschluss nicht erkennbarer zusätzlicher Aufwand erforderlich ist, wird der Kunde hierüber informiert.

Zusätzliche, vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang nicht umfasste Arbeiten werden grundsätzlich erst nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden durchgeführt. Eine dadurch entstehende zusätzliche Vergütung wird vor Durchführung der zusätzlichen Arbeiten mit dem Kunden abgestimmt.

4. Termine und Fahrzeugübergabe

Termine werden individuell zwischen Auftragnehmer und Kunde vereinbart.

Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Übergabeort bereitzustellen.

Der Kunde ist verpflichtet, den Auftragnehmer auf ihm bekannte Schäden, Besonderheiten oder empfindliche Bereiche des Fahrzeugs hinzuweisen, soweit diese für die Durchführung der vereinbarten Arbeiten relevant sein können.

Hierzu zählen insbesondere beschädigte oder nachträglich bearbeitete Lackflächen, Folierungen, Reparaturstellen, empfindliche oder beschädigte Innenraummaterialien, lose Anbauteile sowie technische oder elektrische Besonderheiten.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Zustand des Fahrzeugs bei der Übergabe sowie im Zusammenhang mit der Durchführung und Fertigstellung der vereinbarten Arbeiten zu dokumentieren, soweit dies zur Auftrags-, Zustands- oder Schadensdokumentation erforderlich ist. Hierzu können insbesondere Fotografien des Fahrzeugs und relevanter Fahrzeugbereiche angefertigt werden.

Eine Verwendung solcher Aufnahmen zu Werbe-, Referenz- oder Social-Media-Zwecken erfolgt nur, wenn hierfür eine entsprechende Rechtsgrundlage besteht beziehungsweise, soweit erforderlich, eine gesonderte Einwilligung des Kunden vorliegt.

5. Persönliche Gegenstände

Der Kunde wird gebeten, persönliche und insbesondere wertvolle Gegenstände vor der Fahrzeugübergabe aus dem Fahrzeug zu entfernen.

Dies betrifft insbesondere Bargeld, Wertgegenstände, elektronische Geräte, Dokumente und sonstige persönliche Gegenstände.

Die Sortierung, Verwahrung oder Reinigung persönlicher Gegenstände ist nicht Bestandteil der Fahrzeugaufbereitung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Bereiche des Fahrzeugs, die durch persönliche Gegenstände, Gepäck oder sonstige im Fahrzeug belassene Gegenstände verdeckt oder nicht ohne Weiteres zugänglich sind, können von der Reinigung ausgenommen werden. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, solche Gegenstände zur Durchführung der Reinigung zu entfernen, umzulagern oder auszuräumen.

Für im Fahrzeug belassene Gegenstände haftet der Auftragnehmer nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der in diesen AGB enthaltenen Haftungsregelungen.

6. Durchführung der Fahrzeugaufbereitung

Die vereinbarten Arbeiten werden fachgerecht und mit der für die jeweilige Leistung erforderlichen Sorgfalt durchgeführt.

Hierbei werden für den jeweiligen Anwendungsbereich geeignete Reinigungs- und Pflegemittel sowie entsprechende Arbeitsverfahren eingesetzt.

Ein bestimmtes Reinigungsergebnis kann insbesondere bei starken, alten, dauerhaft eingedrungenen oder materialbedingt nicht vollständig entfernbaren Verschmutzungen nicht in jedem Fall erreicht werden.

Dies kann beispielsweise tief sitzende Flecken, Verfärbungen, Gerüche, hartnäckige Tierhaare, eingebrannte Verschmutzungen, Materialveränderungen oder bereits vorhandene Beschädigungen betreffen.

Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, eine bestimmte Arbeit durchzuführen oder fortzusetzen, wenn nach fachlicher Einschätzung hierdurch ein unverhältnismäßiges Risiko einer Beschädigung des Fahrzeugs oder einzelner Materialien entstehen würde. In diesem Fall wird das weitere Vorgehen mit dem Kunden abgestimmt.

7. Vorschäden und empfindliche Materialien

Der Auftragnehmer haftet nicht für bereits vor Beginn der Arbeiten vorhandene Schäden, Materialermüdung oder alters- beziehungsweise nutzungsbedingte Veränderungen, soweit diese nicht durch die Arbeiten des Auftragnehmers verursacht oder verschlimmert wurden.

Hierzu können insbesondere gehören:
- beschädigte oder lose Kunststoff- und Anbauteile,
- spröde oder vorgeschädigte Leder-, Stoff- und Kunststoffoberflächen,
- Kratzer, Steinschläge und sonstige Lackschäden,
- beschädigte oder nachträglich lackierte Bauteile,
- mangelhafte oder vorgeschädigte Reparaturstellen,
- beschädigte Dichtungen und Verkleidungen sowie
- nicht fachgerecht angebrachte Folierungen, Beschichtungen oder Zubehörteile.

Werden während der Arbeiten bislang nicht erkennbare Schäden oder Besonderheiten festgestellt, kann der Auftragnehmer die hiervon betroffenen Arbeiten unterbrechen und mit dem Kunden das weitere Vorgehen abstimmen.

8. Fertigstellung, Abholung und Beanstandungen

Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen wird der Kunde entsprechend der getroffenen Vereinbarung informiert.

Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt beziehungsweise innerhalb des individuell vereinbarten Zeitraums abzuholen.

Der Kunde sollte die ausgeführten Arbeiten bei der Fahrzeugübergabe überprüfen und erkennbare Beanstandungen möglichst unmittelbar mitteilen.

Später festgestellte Beanstandungen sollten dem Auftragnehmer möglichst zeitnah mitgeteilt werden, damit eine Prüfung und gegebenenfalls erforderliche Nacherfüllung erfolgen kann.

Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden bleiben hiervon unberührt. Insbesondere führt eine nicht sofort erfolgte Beanstandung bei Verbrauchern nicht zum Verlust gesetzlicher Mängelrechte.

9. Zahlung und Fälligkeit

Die vereinbarte Vergütung ist nach vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung und Rechnungsstellung fällig, sofern zwischen Auftragnehmer und Kunde nichts Abweichendes vereinbart wurde.

Die verfügbaren Zahlungsmöglichkeiten werden mit dem Kunden vereinbart beziehungsweise auf der Rechnung angegeben.

Der Kunde erhält eine Rechnung nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften.

10. Terminabsage und Nichterscheinen

Kann der Kunde einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, wird um eine möglichst frühzeitige Mitteilung gebeten.

Bei einer kurzfristigen Absage oder einem Nichterscheinen des Kunden können dem Auftragnehmer nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften Ansprüche zustehen, insbesondere wenn hierdurch ein konkret nachweisbarer Schaden entstanden ist.

Dem Kunden bleibt insbesondere der Nachweis vorbehalten, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

11. Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

12. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ein Widerrufsrecht zu.

Das Absenden einer Anfrage über die Website stellt keinen Vertragsschluss dar und löst für sich genommen keine Verpflichtung zur Beauftragung einer Leistung aus.

Sofern aufgrund der Art und Umstände des späteren Vertragsschlusses ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, wird der Verbraucher entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gesondert über sein Widerrufsrecht informiert.

13. Verbraucherstreitbeilegung

Der Auftragnehmer ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

14. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als hierdurch zwingende Schutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.

15. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.

Individuelle Vereinbarungen zwischen Auftragnehmer und Kunde haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

16. Aktualität und Änderung dieser AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechen dem Stand August 2026.

Für einen Vertrag gelten grundsätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der bei Vertragsschluss wirksam einbezogenen Fassung.

Eine spätere Änderung dieser auf der Website veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen verändert bereits geschlossene Verträge nicht, sofern mit dem Kunden nicht wirksam etwas anderes vereinbart wird.